FAQ
kurz und klar erklärt
Mietbewerbung / Mietvertrag
Unter welchen Voraussetzungen ist es möglich, ein Apartment zu mieten?
Die Apartments stehen grundsätzlich Studierenden und Auszubildenden zur zeitlich befristeten Anmietung zur Verfügung.
Welche Unterlagen benötige ich für eine Anfrage?
Folgende Dokumente werden für eine aussagekräftige Anfrage benötigt:
- Immatrikulationsbescheinigung (Certificate of Enrollment)
- Studienzeitbescheinigung (Time-Certificate of Enrollment)
- Bestätigung der Kontoeröffnung und Anweisungen zur Überweisung (Account Opening Confirmation and fund transfer instructions)
- Visum (Visa)
- Kopie des Personalausweises (Copy of Identity Card)
- Alternativ: Auszubildendenvertrag oder Praktikums-, oder Referendariatsbestätigung
Auf Anforderung bzw. bei Bewerbung mit Ausbildungsverträgen oder Praktikum-, und Referendariatsbestätigungen:
- Mieterselbstauskunft
- Bonitätsauskunft (ggf. zusätzlich SCHUFA-Auskunft durch den Mietinteressenten)
- Einkommensnachweise: Übersicht der finanziellen Leistungsfähigkeit des Mieters
- Name des Vormieters oder Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
- Wenn bereits vorhanden, Bestätigung Haftpflichtversicherung
Wie geht es nach der Anfrage weiter?
Ab dem Zeitpunkt der Anfrage werden wir diese Bearbeiten und uns zeitnah zurückmelden.
Wie hoch ist die Kaution?
Die Kaution beträgt 2 Monatsmieten.
Wann bekomme ich meine Kaution zurück?
Nach Apartmentrückgabe und Überprüfung etwaiger Schäden und Mietrückstände wird die Kaution auf das angegebene Konto überwiesen.
Darf das Apartment untervermietet werden?
Die teilweise oder vollständige Untervermietung des Apartments bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
Wohnplatz und Gebäude
Wie wird geheizt?
Es wird über eine Fußbodenheizung geheizt. Geschalten wird diese über das Thermostat am Eingang des Apartments.
Das Bad wird beheizt über den Handtuchheizkörper.
Was ist für den Schlafplatz mitzubringen?
Bett, Lattenrost und Matratze sind inklusive.
Mitzubringen sind Bettdecke, Kissen, Spannbettlaken und Bettwäsche.
Wie wird der Müll entsorgt?
Es gibt blaue, schwarze und braune Mülltonnen. Hier wird der normale Hausmüll entsorgt.
Glasflaschen, Blechdosen, Plastikmüll, etc. müssen auf dem Wertstoffhof abgegeben werden.
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 – 16:15 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
https://www.landkreis-cham.de/breitband-kreiswerke/kreiswerke-cham/
Sind die Rundfunkbeitragsgebühren im Mietpreis enthalten?
Nein, die Rundfunkbeitragsgebühren sind nicht im Mietpreis enthalten uns müssen separat bezahlt werden.
Gibt es Waschmaschinen?
Ja, im 3. Untergeschoss (gegenüber dem Haupteingang) befindet sich der gemeinschaftliche Waschmaschinenraum.
Die 2 Waschmaschinen und 1 Trockner können über ein digitales Bezahl- und Bediensystem genutzt werden.
Wie ist die Lage des Gebäudes und die Verkehrsanbindung?
Das Gebäude liegt im Herzen von Cham (Cham Mitte). Durch die gute Lage kommen Sie leicht durch ÖPNV oder zu Fuß überall hin. Der Busbahnhof am Floßhafen ist nur wenige Gehminuten entfernt.
Gibt es Kellerabteile oder Abstellräume?
Nein, gibt es nicht.
Gibt es Stellplätze für PKW und Fahrräder?
Es gibt 4 PKW-Stellplätze und Fahrradabstellplätze, welche nicht an die Apartments gebunden sind.
In unmittelbarer Nähe befindet sich das Parkhaus „Auf der Schanze“ (gebührenpflichtig) und der Parkplatz Kulturhaus cha13 (aktuell nicht gebührenpflichtig).
Gibt es eine Hausordnung?
Ja, es gibt eine Hausordnung. Diese kann im Downloadbereich heruntergeladen werden.
Wann sind die Ruhezeiten?
Ruhezeiten sind täglich von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr.
Es ist alles zu unterlassen, was zu Störungen und Beeinträchtigungen führen könnte.
Sind Haustiere erlaubt?
Es sind keine Haustiere gestattet.
Hat jeder Mieter sein eigenes Internet?
Internet steht in jedem Apartment kostenlos zur Verfügung. Um ein persönliches WLAN aufzubauen, ist ein eigener Router oder Access Point notwendig.
Pflichten des Mieters
Rückgabe des Apartment
Bei Auszug ist das Apartment im vertragsgemäßen Zustand, in der Regel besenrein und vollständig geräumt, zurückzugeben. Eventuell vereinbarte Renovierungen sind fristgerecht durchzuführen.
Heiz- und Lüftungsverhalten
Der Mieter ist verpflichtet, angemessen zu heizen und regelmäßig zu lüften, um Schimmelbildung zu vermeiden.
Bauliche Veränderungen, Schrauben, Bohren, Nageln
Bauliche Veränderungen (z.B. das Anbringen von Markisen, Satellitenschüssel, neue Böden, Wandbilder, Wandregale etc.) sind nicht erlaubt.
Es dürfen keine Bohrungen an Wänden und Fußböden vorgenommen werden. Ebenso ist das einschlagen von Nägeln untersagt.
Das Befestigen von Teilen (Satellitenschüssel, Wäscheleine usw.) an den Balkongeländern ist ebenfalls verboten.
Kleinreparaturen & Schönheitsreparaturen
Schäden am Gebäude und den Einrichtungsgegenständen sind unverzüglich der Hausverwaltung zu melden. Bei Unterlassen der Schadensmeldung vor dem Auszug, haftet der Mieter für entstandene Schäden und Folgeschäden.
Rücksichtnahme auf Nachbarn
Die Hausordnung ist einzuhalten. Dazu gehören u.a. Einhaltung von Ruhezeiten; kein störender Lärm; Ordnung und Sauberkeit im Treppenhaus und in den gemeinschaftlichen Bereichen.
Meldepflicht bei Schäden
Schäden oder Mängel (z.B. Wasserschäden, Schimmel, defekte Geräte) müssen unverzüglich dem Vermieter gemeldet werden, damit Folgeschäden vermieden werden können.
Sorgsamer Umgang mit der Mietsache
Der Mieter Verpflichtet sich zu einem achtsamen, pfleglichen Umgang mit der Wohnung. Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen, sind vom Mieter zu verantworten.
Downloads
Wichtige Unterlagen findest du hier zum downloaden
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Kein Problem – schreib uns einfach eine Mail oder nutze unser Kontaktformular. Wir helfen dir gerne weiter und beantworten alles, was du noch wissen willst. Ganz ohne Bürokratie-Blabla.
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