FAQ

kurz und klar erklärt

Mietbewerbung / Mietvertrag

Die Apartments stehen grundsätzlich Studierenden und Auszubildenden zur zeitlich befristeten Anmietung zur Verfügung.

  • Folgende Dokumente werden für eine aussagekräftige Anfrage benötigt:

    • Immatrikulationsbescheinigung (Certificate of Enrollment)
    • Studienzeitbescheinigung (Time-Certificate of Enrollment)
    • Bestätigung der Kontoeröffnung und Anweisungen zur Überweisung (Account Opening Confirmation and fund transfer instructions)
    • Visum (Visa)
    • Kopie des Personalausweises (Copy of Identity Card)
    • Alternativ: Auszubildendenvertrag oder Praktikums-, oder Referendariatsbestätigung

    Auf Anforderung bzw. bei Bewerbung mit Ausbildungsverträgen oder Praktikum-, und Referendariatsbestätigungen:

    • Mieterselbstauskunft
    • Bonitätsauskunft (ggf. zusätzlich SCHUFA-Auskunft durch den Mietinteressenten)
    • Einkommensnachweise: Übersicht der finanziellen Leistungsfähigkeit des Mieters
    • Name des Vormieters oder Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
    • Wenn bereits vorhanden,  Bestätigung Haftpflichtversicherung

Ab dem Zeitpunkt der Anfrage werden wir diese Bearbeiten und uns zeitnah zurückmelden.

Die Kaution beträgt 2 Monatsmieten.

Nach Apartmentrückgabe und Überprüfung etwaiger Schäden und Mietrückstände wird die Kaution auf das angegebene Konto überwiesen.

Die teilweise oder vollständige Untervermietung des Apartments bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

Wohnplatz und Gebäude

Es wird über eine Fußbodenheizung geheizt. Geschalten wird diese über das Thermostat am Eingang des Apartments.

Das Bad wird beheizt über den Handtuchheizkörper.

Bett, Lattenrost und Matratze sind inklusive.

Mitzubringen sind Bettdecke, Kissen, Spannbettlaken und Bettwäsche.

Es gibt blaue, schwarze und braune Mülltonnen. Hier wird der normale Hausmüll entsorgt.

Glasflaschen, Blechdosen, Plastikmüll, etc. müssen auf dem Wertstoffhof abgegeben werden.

Adresse:
Mittelweg 15
93413 Cham

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00 – 16:15 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

https://www.landkreis-cham.de/breitband-kreiswerke/kreiswerke-cham/

Nein, die Rundfunkbeitragsgebühren sind nicht im Mietpreis enthalten uns müssen separat bezahlt werden.

Ja, im 3. Untergeschoss (gegenüber dem Haupteingang) befindet sich der gemeinschaftliche Waschmaschinenraum.

Die 2 Waschmaschinen und 1 Trockner können über ein digitales Bezahl- und Bediensystem genutzt werden.

Das Gebäude liegt im Herzen von Cham (Cham Mitte). Durch die gute Lage kommen Sie leicht durch ÖPNV oder zu Fuß überall hin. Der Busbahnhof am Floßhafen ist nur wenige Gehminuten entfernt.

Nein, gibt es nicht.

Es gibt 4 PKW-Stellplätze und Fahrradabstellplätze, welche nicht an die Apartments gebunden sind.

In unmittelbarer Nähe befindet sich das Parkhaus „Auf der Schanze“ (gebührenpflichtig) und der Parkplatz Kulturhaus cha13 (aktuell nicht gebührenpflichtig).

Ja, es gibt eine Hausordnung. Diese kann im Downloadbereich heruntergeladen werden.

Ruhezeiten sind täglich von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr.

Es ist alles zu unterlassen, was zu Störungen und Beeinträchtigungen führen könnte.

Es sind keine Haustiere gestattet.

Internet steht in jedem Apartment kostenlos zur Verfügung. Um ein persönliches WLAN aufzubauen, ist ein eigener Router oder Access Point notwendig.

Pflichten des Mieters

Bei Auszug ist das Apartment im vertragsgemäßen Zustand, in der Regel besenrein und vollständig geräumt, zurückzugeben. Eventuell vereinbarte Renovierungen sind fristgerecht durchzuführen.

Der Mieter ist verpflichtet, angemessen zu heizen und regelmäßig zu lüften, um Schimmelbildung zu vermeiden.

Bauliche Veränderungen (z.B. das Anbringen von Markisen, Satellitenschüssel, neue Böden, Wandbilder, Wandregale etc.) sind nicht erlaubt.

Es dürfen keine Bohrungen an Wänden und Fußböden vorgenommen werden. Ebenso ist das einschlagen von Nägeln untersagt.

Das Befestigen von Teilen (Satellitenschüssel, Wäscheleine usw.) an den Balkongeländern ist ebenfalls verboten.

 

Schäden am Gebäude und den Einrichtungsgegenständen sind unverzüglich der Hausverwaltung zu melden. Bei Unterlassen der Schadensmeldung vor dem Auszug, haftet der Mieter für entstandene Schäden und Folgeschäden.

Die Hausordnung ist einzuhalten. Dazu gehören u.a. Einhaltung von Ruhezeiten; kein störender Lärm; Ordnung und Sauberkeit im Treppenhaus und in den gemeinschaftlichen Bereichen.

Schäden oder Mängel (z.B. Wasserschäden, Schimmel, defekte Geräte) müssen unverzüglich dem Vermieter gemeldet werden, damit Folgeschäden vermieden werden können.

Der Mieter Verpflichtet sich zu einem achtsamen, pfleglichen Umgang mit der Wohnung. Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen, sind vom Mieter zu verantworten.

Downloads

Wichtige Unterlagen findest du hier zum downloaden

Du hast noch Fragen?

Kein Problem – schreib uns einfach eine Mail oder nutze unser Kontaktformular. Wir helfen dir gerne weiter und beantworten alles, was du noch wissen willst. Ganz ohne Bürokratie-Blabla.

Du kannst uns auch unter +49 9971-8899990 telefonisch erreichen.

Schreib uns eine Nachricht!Zur Apartment-Anfrage